Darf die Gegenseite im Prozess Behauptungen über mich aufstellen?
betrifft Kläger, Beklagte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betroffene übler Nachrede
Auch in einem Gerichtsverfahren kann es gerechtfertigt sein, eine herabsetzende Tatsachenbehauptung aufzustellen, wenn dies in Ausübung eines Rechts geschieht. Das gilt aber nicht, wenn die Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Auch für jede Prozessführung muss gelten, dass ein Rechtfertigungsgrund für eine herabsetzende Tatsachenbehauptung vorliegen kann, wenn sie in Ausübung eines Rechtes aufgestellt wurde, sofern sie nicht wider besseres Wissen erhoben wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung gegenüber einem Zeugen.OGH 6 Ob 48/22k, 18.05.2022
- Diese Grundsätze gelten auch für Aussagen eines Zeugen (so bereits 6 Ob 146/01s).OGH 6 Ob 88/18m, 28.06.2018
- Die Überlegungen zur Privilegierung von Parteibehauptungen, Aussagen oder Anzeigen lassen sich nicht auf außergerichtliche Auseinandersetzungen übertragen. Dabei findet nämlich kein rechtsförmiges Verfahren statt, in dessen Zuge auch die Richtigkeit der Behauptungen geklärt werden könnte.OGH 6 Ob 105/17k, 07.07.2017
- Hier: Rechtfertigung nach § 1330 Abs 2 dritter Satz ABGB.OGH 6 Ob 42/14s, 13.03.2014
- Im Allgemeinen wird von der Rechtsprechung eine grundsätzlich anzunehmende Rechtfertigung einer ehrenbeleidigenden oder kreditschädigenden Äußerung dann verneint, wenn diese wissentlich falsch ist.OGH 6 Ob 42/14s, 13.03.2014
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- Hier: Behauptung eines Rechtsanwalts ein anderer Rechtsanwalt hätte ihm in einem Schreiben gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen.OGH 6 Ob 170/13p, 30.09.2013
- Die Erstattung von (nicht wissentlich unrichtigem) Prozessvorbringen ist nur dann nach § 1330 ABGB gerechtfertigt, wenn dieses Vorbringen nicht nur zeitlich aus Anlass bzw im Rahmen eines Verfahrens erstattet wird, sondern auch einen ‑ wenn auch großzügig zu beurteilenden - inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verfahrensgegenstand aufweist. Vorbringen, das rechtlich unerheblich ist und auch nicht zur Illustration, Ausfüllung oder Untermauerung des rechtlich relevanten Tatsachenvortrags erstattet wird, sondern lediglich dazu dient, den Prozessgegner anzuschwärzen bzw herabzusetzen, wäre im Sinne der dargestellten Rechtsprechung nicht privilegiert.OGH 6 Ob 196/12k, 31.01.2013
- Hier: Wissentlich falsche Angaben über die (angeblich) bevorstehende Zahlungsunfähigkeit der Klägerin in einem Antrag auf Bewilligung der Sicherstellungsexekution.OGH 4 Ob 46/09g, 21.04.2009
- Das Interesse am Funktionieren der Rechtspflege ist dann, aber auch nur dann ein Rechtfertigungsgrund in einem Verfahren nach § 7 UWG oder § 1330 ABGB, wenn in einem Verfahren herabsetzende Tatsachenbehauptungen aufgestellt oder objektiv unrichtige Aussagen getätigt werden, die nicht wissentlich falsch sind.OGH 4 Ob 46/09g, 21.04.2009
- Sollen durch einstweilige Verfügung bestimmte Handlungen in einem Verwaltungsverfahren verboten werden, die der Rechtswahrung in diesem Verfahren dienen, so steht dem Verbot schon der Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung entgegen, weil das Gericht damit über die Zulässigkeit einer Verfahrenshandlung im Verwaltungsverfahren entscheidet.OGH 4 Ob 244/05v, 24.01.2006
- Hier: Die Frage, ob die „eidesstattliche Erklärung" einer Aussage im Prozess gleichzuhalten ist und diese Rechtsgrundsätze auch auf eine solche Erklärung anzuwenden sind, wurde offen gelassen.OGH 6 Ob 14/05k, 19.05.2005
- Vorsätzlich falsche Anschuldigungen können mit dem Interesse am Funktionieren der Rechtspflege nicht gerechtfertigt werden. Dies gilt auch für Aussagen eines Zeugen oder Beschuldigten im Rahmen von strafrechtlichen Vorerhebungen oder Voruntersuchungen.OGH 6 Ob 146/01s, 05.07.2001
- Der Rechtfertigungsgrund steht unabhängig von der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit des Prozesses, in dem die bekämpften Behauptungen aufgestellt wurden, zu. Auf die mangelnde Vertraulichkeit der Mitteilung kommt es bei der Beurteilung von Prozessbehauptungen nicht an.OGH 6 Ob 103/01t, 16.05.2001
- Eine Beleidigung kann auch durch wissentlich falsche Prozessbehauptung erfolgen.OGH 6 Ob 50/01y, 15.03.2001
- Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Pressekonferenz einen verbalen Angriff gegen einen Prozessgegner oder potentiellen Prozessgegner seines Klienten startet, agiert nicht im Rahmen der ihm als Rechtsvertreter zukommenden Aufgaben der Rechtspflege und trägt zur Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung nichts sachlich Zielführendes bei.OGH 6 Ob 114/00h, 13.07.2000
- Das bloße "Wissenmüssen" reicht für den Ausschluss eines Rechtfertigungsgrundes nicht aus.OGH 6 Ob 50/98s, 10.06.1998
- Das Interesse an einer ordnungsgemäßen Rechtspflege kann Eingriffe in die Ehre eines anderen rechtfertigen.OGH 6 Ob 50/98s, 10.06.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 35.
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 43/25v, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 35/24m, 25.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 48/22k, 18.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1305
- ABGB § 1330
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