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Hafte ich für Vorwürfe, die ich vor Gericht erhoben habe?

günstig für Rechtssuchender betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Zeugen
Hier ist ein milder Maßstab anzulegen. Das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Behörden in Anspruch zu nehmen, darf nicht durch eine abschreckende Haftung für die Rechtsverteidigung belastet werden. Geschützt ist auch das Vorbringen in Eingaben, selbst wenn Sie sich dabei von einer anderen Person helfen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Zugunsten desjenigen, der gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist ein milder Maßstab anzulegen; vor allem ist zu berücksichtigen, dass das Recht jedes Rechtssuchenden, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Behörden in Anspruch zu nehmen, nicht mit einer abschreckenden Verantwortlichkeit nach § 1330 ABGB für die Rechtsverteidigung belastet werden darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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