Hafte ich für Vorwürfe, die ich vor Gericht erhoben habe?
günstig für Rechtssuchender betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Zeugen
Hier ist ein milder Maßstab anzulegen. Das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Behörden in Anspruch zu nehmen, darf nicht durch eine abschreckende Haftung für die Rechtsverteidigung belastet werden. Geschützt ist auch das Vorbringen in Eingaben, selbst wenn Sie sich dabei von einer anderen Person helfen lassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Zugunsten desjenigen, der gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist ein milder Maßstab anzulegen; vor allem ist zu berücksichtigen, dass das Recht jedes Rechtssuchenden, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Behörden in Anspruch zu nehmen, nicht mit einer abschreckenden Verantwortlichkeit nach § 1330 ABGB für die Rechtsverteidigung belastet werden darf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung gegenüber einem Zeugen.OGH 6 Ob 48/22k, 18.05.2022
- Hier: Die Beklagte bat ihre Nichte, eine Eingabe an die Ärztekammer zu formulieren.OGH 6 Ob 88/18m, 28.06.2018
- Auch das Korrekturlesenlassen eines zur Eingabe bei Gericht bestimmten Schriftsatzes durch einen Freund lässt sich dem Prozessvorbringen zuordnen, dessen Erstattung privilegiert ist.OGH 6 Ob 28/17m, 25.10.2017
- Hier: Im Zusammenhang mit § 9 RAO.OGH 10 Bkd 2/03, 27.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 6 Ob 48/22k, 18.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1305
- ABGB § 1330
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