Darf ich als Kläger alles vorbringen, was meinem Standpunkt hilft?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beklagter im Zivilverfahren; den Tatsachen entsprechendes Vorbringen, dass gegen einen Zeugen (einen Rechtsanwalt) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdacht des Betrugs nach § 146 StGB anhängig ist, um dessen Glaubwürdigkeit zu erschüttern.OGH 25 Ds 1/21w, 18.10.2021
- Die sachliche Notwendigkeit der Offenbarung einer Disziplinarangelegenheit durch die Partei eines Zivilverfahrens (oder den Angeklagten im Strafverfahren) ist daher eher anzunehmen als in anderen, nicht von Art 6 Abs 1 MRK erfassten Fällen.OGH 25 Os 7/15i, 05.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 48/22k, 18.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in der Regel. Wenn Sie geklagt oder angeklagt sind, dürfen Sie alles vorbringen, was aus Sicht eines verständigen Beobachters der Aufklärung dient und Ihrem Standpunkt nützt. Sie dürfen dabei auch Vorwürfe gegen die Gegenseite oder einen Zeugen erheben, um deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Bewusst unwahre Behauptungen sind aber nicht gedeckt.
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.