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Darf ich als Kläger alles vorbringen, was meinem Standpunkt hilft?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte, Zeugen
Ja. Wer eine Forderung im Zivilprozess durchsetzt, übt damit ein Recht aus und darf alle sachlichen und rechtlichen Argumente vollständig vorbringen. Zulässig ist jedes Vorbringen, das aus Sicht eines verständigen Beobachters der Aufklärung dient und Ihrem Standpunkt nützen kann. Beurteilt wird das nach der Lage im Zeitpunkt des Vorbringens, nicht danach, ob es sich später als nötig erwiesen hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Der Kläger im Zivilverfahren handelt zur Durchsetzung einer von ihm geltend gemachten zivilrechtlichen Forderung in Ausübung des Rechts, alle für seinen Standpunkt sprechenden sachlichen und rechtlichen Argumente vollständig vorzubringen. Dies ergibt sich bereits aus dem aus Art 6 Abs 1 MRK ableitbaren Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs und ist auch aus den in § 178 ZPO für die Parteien des Zivilverfahrens normierten Pflicht, „alle ... zur Begründung ihrer Anträge erforderlichen tatsächlichen Umstände der Wahrheit gemäß vollständig und bestimmt anzugeben“, ableitbar. Ihm steht daher jedes Vorbringen zu, das – ohne Anlegen eines strengen Maßstabs aus der Sicht eines verständigen Beobachters in der Rolle der Prozesspartei – der Aufklärung der Sache dienlich und zur Durchsetzung seines Rechtsstandpunkts zweckmäßig sein kann, wobei von einer ex ante‑Betrachtung auszugehen und unmaßgeblich ist, ob sich das Vorbringen ex post tatsächlich als notwendig erweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Ehrenrührige Behauptungen im eigenen Prozess

Ja, in der Regel. Wenn Sie geklagt oder angeklagt sind, dürfen Sie alles vorbringen, was aus Sicht eines verständigen Beobachters der Aufklärung dient und Ihrem Standpunkt nützt. Sie dürfen dabei auch Vorwürfe gegen die Gegenseite oder einen Zeugen erheben, um deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Bewusst unwahre Behauptungen sind aber nicht gedeckt.

günstig für Beklagter Schlüssiges Vorbringen in der Klage

In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

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