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Beweist mein Sendeprotokoll, dass die Nachricht angekommen ist?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Kläger
Ein Sendeprotokoll zeigt nur, dass eine Nachricht abgeschickt wurde. Dass sie beim Empfänger angekommen ist, lässt sich damit nicht als wahrscheinlich unterstellen. Den Zugang müssen Sie also auf andere Weise beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls kann der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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