Beweist mein Sendeprotokoll, dass die Nachricht angekommen ist?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Kläger
Ein Sendeprotokoll zeigt nur, dass eine Nachricht abgeschickt wurde. Dass sie beim Empfänger angekommen ist, lässt sich damit nicht als wahrscheinlich unterstellen. Den Zugang müssen Sie also auf andere Weise beweisen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls kann der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durch das Absenden einer Nachricht ist der Nachweis des Zugangs noch nicht erbracht.OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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