Wann gilt ein Brief als bei mir angekommen?
betrifft Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherungsnehmer
Eine Erklärung gilt als zugekommen, sobald sie so zu Ihnen gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit Ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann und Störungen nur mehr in Ihrem eigenen Bereich möglich sind. Verhindern Sie den Zugang absichtlich, ändert das nichts an der Wirksamkeit.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Nach der Empfangstheorie ist eine Erklärung dem Adressaten dann zugekommen, wenn sie in eine solche Situation gebracht wurde, dass die Kenntnisnahme durch den Adressaten unter normalen Umständen erwartet werden kann und Störungen, die sich ihr entgegenstellen sollten, nur mehr im Lebensbereich des Adressaten möglich sind. Dass der Empfänger absichtlich den Zugang verhindert, ändert nichts an der Rechtswirksamkeit des Empfanges der Erklärung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwurf einer Kündigung in Briefkasten durch KurierdienstOGH 9 ObA 60/24z, 21.11.2024
- Hier: Zugang einer Krankmeldung durch Hinterlegung im Rezeptionsbereich einer ZahnarztpraxisOGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024
- Hier: Vorbehalt nach Punkt 2.29.2 der ÖNORM B 2110.OGH 1 Ob 45/04f, 23.11.2004
- Es ist nicht erforderlich, dass sich der Empfänger wirklich Kenntnis verschafft, weil es sonst in seinem Belieben stünde, das Wirksamwerden einer Erklärung zu verhindern. (§ 48 ASGG)OGH 8 ObA 254/94, 19.05.1994
- Es ist rechtlich unerheblich, dass die genannte Mitteilung an das "Amt der Landesregierung, Buchhaltung" gerichtet war, während der Mietvertrag auf Vermieterseite vom "Land K, vertreten durch den Landeshauptmann" abgeschlossen wurde.OGH 5 Ob 111/89, 21.11.1989
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Wird eine Mitteilung über eine Dienstverhinderung an die in der betrieblichen Hierarchie unmittelbar übergeordnete Person gerichtet, so ist zu erwarten, dass sie auch der nach der inneren Organisation zuständigen Stelle zukommt. Auch der Umstand, dass eine eigene Personalabteilung eingerichtet ist, ändert hieran nichts. Durch die betriebliche Hierarchie besteht eine direkte Verbindung des einzelnen AN, zu den organisatorischen Zentralstellen und es kann davon ausgegangen werden, dass Informationen auf diesem Weg weitergeleitet werden. Wird dieser Informationsfluss dadurch unterbrochen, dass eine eingeordnete Person eine Mitteilung nicht weitergibt, so handelt es sich um einen Umstand, der dem AG zuzurechnen ist.OGH 9 ObA 179/87, 13.01.1988
- Die nach den Umständen des Einzelfalles und den Gepflogenheiten des Verkehres zu beurteilende Erwartung, dass die Erklärung vom Empfänger zur Kenntnis genommen wird, gehört schon zum Begriff des Zuganges iSd § 862a ABGB.OGH 6 Ob 591/85, 28.08.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014071 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 26.
- OGH 7 Ob 95/25h, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 60/24z, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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