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Wann gilt eine E-Mail als bei mir angekommen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Konsument
Eine E-Mail ist abrufbar, sobald sie in Ihrem Postfach eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann. Für den Zugang kommt es darauf an, wann Sie sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können, also zu den üblichen Geschäftszeiten und nicht während einer angekündigten Abwesenheit. Dass Sie sie tatsächlich gelesen haben, ist nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Ein E-Mail ist für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner E-Mailbox eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann, das heißt, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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