Muss ich beweisen, dass mein Brief angekommen ist?
günstig für Empfänger betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wenn Sie sich darauf berufen, dass Ihre Erklärung beim anderen angekommen ist, müssen Sie das behaupten und beweisen. Dass Sie einen gewöhnlichen Brief zur Post gegeben haben, genügt dafür nicht. Es wird nicht vermutet, dass ein abgeschickter Brief den Empfänger auch erreicht hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Wer sich im Prozess auf den Zugang einer empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung beruft, hat den Zugang dieser Erklärung zu behaupten und zu beweisen. Es gibt keinen Rechtssatz, dass bei bewiesenem Absenden eines - nicht eingeschriebenen - Briefes mit der Post der Zugang beim Adressaten zu vermuten wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: E‑Mail.OGH 9 Ob 86/21v, 19.05.2022
- Solange eine Möglichkeit besteht, die Zustellung der Briefsendung durch das „TuT‑System“ oder mittels Rückscheinzustellung zu beweisen, kann von Beweisnotstand iSd Rsp zum prima‑facie‑Beweis nicht gesprochen werden.OGH 3 Ob 69/10h, 30.06.2010
- Der Nachweis der Postaufgabe eines eingeschriebenen qualifizierten Mahnschreibens nach § 39 VersVG begründet keinen prima-facie-Beweis für den Zugang an den Versicherungsnehmer.OGH 7 Ob 24/09v, 30.03.2009
- Hier: Versendung eines E-Mails.OGH 2 Ob 108/07g, 29.11.2007
- Die Tatsache der Abgabe einer Sendung an die Post begründet nicht eine Wahrscheinlichkeit des Zuganges an den Adressaten in einem solchen Ausmaß, dass hiedurch eine Umkehr der Beweislast bewirkt werden müsste. Wird ein Brief eingeschrieben aufgegeben, so führt dies zu einer Art des Zustellvorganges, die eine weit größere Gewähr für den Zugang bietet, als die gewöhnliche Beförderung einer Briefsendung. In einem solchen Fall ist es Sache des Adressaten zu beweisen, dass er nicht in den Besitz der Sendung gelangt ist.OGH 7 Ob 675/89, 28.09.1989
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Trotz der Verlässlichkeit der Briefbeförderung durch die österreichische Post kann es hin und wieder zu Verlusten nicht eingeschriebener Sendungen kommen.OGH 4 Ob 583/83, 18.10.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Zugang von Erklärungen
Vertragsrecht · Zugang in den Machtbereich
Vertragsrecht · Vereinbarte Schriftform und eingeschriebener Brief
Verfahrensrecht · Beweis des Zugangs einer E-Mail
Arbeitsrecht · Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung