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Muss ich beweisen, dass mein Brief angekommen ist?

günstig für Empfänger betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wenn Sie sich darauf berufen, dass Ihre Erklärung beim anderen angekommen ist, müssen Sie das behaupten und beweisen. Dass Sie einen gewöhnlichen Brief zur Post gegeben haben, genügt dafür nicht. Es wird nicht vermutet, dass ein abgeschickter Brief den Empfänger auch erreicht hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Wer sich im Prozess auf den Zugang einer empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung beruft, hat den Zugang dieser Erklärung zu behaupten und zu beweisen. Es gibt keinen Rechtssatz, dass bei bewiesenem Absenden eines - nicht eingeschriebenen - Briefes mit der Post der Zugang beim Adressaten zu vermuten wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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