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Bekomme ich sofort Kosten, wenn der Rekurs erfolglos bleibt?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Nein. Das Verfahren über einen Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss ist kein eigener Zwischenstreit. Über die Kosten wird daher noch nicht abgesprochen; sie bleiben der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (64 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Kostenvorbehalt (nicht: Zuspruch von Kosten der Rekursbeantwortung) bei Erfolglosigkeit eines Rekurses nach § 519 Abs 1 Z 2, Abs 2 ZPO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 64.

Im Gesetz

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