Wer entscheidet über Dienstrecht von Beamten bei der Post?
günstig für Beamter betrifft Beamte, Arbeitnehmer, Post-Mitarbeiter
Beamte, die der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen sind, stehen weiterhin in einem Dienstverhältnis zum Bund. Über ihre dienstrechtlichen Angelegenheiten und Weisungen entscheidet ein eigenes Personalamt, das die Aufgabe einer obersten Dienst- und Pensionsbehörde hat. Für dessen Maßnahmen hat die Republik Österreich einzustehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Aus § 17 PTSG ergibt sich, dass öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weiter von den im PTSG vorgesehenen Dienstbehörden nach dem Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG), BGBl 1984/29, behandelt werden. Neben diesem formellen Dienstverhältnis zum Bund besteht ein gesondertes „Zuweisungsverhältnis" dieser Beamten (unter anderem) zur Österreichischen Post AG, der sie zur Dienstleistung zugewiesen sind. Der Bund als Dienstgeber dieser Beamten übt seine Diensthoheit durch eines der in § 17 Abs 2 PTSG genannten Personalämter aus. Diesen kommt die Funktion einer obersten Dienst- und Pensionsbehörde zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Republik Österreich hat daher für Maßnahmen der Personalämter nach amtshaftungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen.OGH 1 Ob 176/17i, 27.02.2018
- Den Personalämtern – (ua) beim Vorstand der Österreichischen Post AG – (§ 17 Abs 2 Poststrukturgesetz – PTSG) kommt die Funktion einer obersten Dienst‑ und Pensionsbehörde unter anderem für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamten zu.OGH 1 Ob 176/17i, 27.02.2018
- Die Personalämter sind für alle dienstrechtlichen Schritte zuständig, wozu auch die Erteilung von das öffentlich‑rechtliche Dienstverhältnis betreffenden Weisungen gehört.OGH 9 ObA 4/12x, 27.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123083 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 176/17i, 27.02.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PTSG §17
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