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Wer entscheidet über Dienstrecht von Beamten bei der Post?

günstig für Beamter betrifft Beamte, Arbeitnehmer, Post-Mitarbeiter
Beamte, die der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen sind, stehen weiterhin in einem Dienstverhältnis zum Bund. Über ihre dienstrechtlichen Angelegenheiten und Weisungen entscheidet ein eigenes Personalamt, das die Aufgabe einer obersten Dienst- und Pensionsbehörde hat. Für dessen Maßnahmen hat die Republik Österreich einzustehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Aus § 17 PTSG ergibt sich, dass öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weiter von den im PTSG vorgesehenen Dienstbehörden nach dem Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG), BGBl 1984/29, behandelt werden. Neben diesem formellen Dienstverhältnis zum Bund besteht ein gesondertes „Zuweisungsverhältnis" dieser Beamten (unter anderem) zur Österreichischen Post AG, der sie zur Dienstleistung zugewiesen sind. Der Bund als Dienstgeber dieser Beamten übt seine Diensthoheit durch eines der in § 17 Abs 2 PTSG genannten Personalämter aus. Diesen kommt die Funktion einer obersten Dienst- und Pensionsbehörde zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123083 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

PTSG §17

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