Ist mein Dienstverhältnis bei den Bundesbahnen öffentlich-rechtlich?
betrifft Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitgeber
Nein. Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlichen Anstrichs im Grunde ein privatrechtliches. Die dafür maßgebenden Vorschriften sind keine Gesetze, sondern eine Vertragsgrundlage, die nach Privatrecht zu beurteilen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlichen Einschlages grundsätzlich ein privatrechtliches. Die für seine Gestaltung maßgebenden Vorschriften (hier insbesondere die Dienstdauervorschrift samt ergänzenden Regelungen) sind nicht Gesetze (im materiellen Sinn), sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (so schon EvBl 1975/200 mit weiteren Nachweisen).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Dienstverhältnis der ÖBB-Bediensteten beruht auf privatrechtlichem Vertrag (RIS-Justiz RS0052676 ua), der seit dem Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes, BGBl 1992/825, am 1. 1. 1993 nicht mehr zum Bund, sondern zu den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bzw seit der Umstrukturierung durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003, BGBl I 2003/138, zu einem deren Rechtsnachfolger besteht.OGH 9 ObA 121/08x, 30.09.2009
- Das Dienstverhältnis der ÖBB-Beamten beruhte schon vor dem In-Kraft-Treten des Bundesbahngesetzes, BGBl 1992/825, bloß auf einem privatrechtlichen Vertrag zum Bund.OGH 9 ObA 42/07b, 07.05.2008
- Mit 1. 1. 1996 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen, die nunmehr als Vertragsschablone für die einzelnen Dienstverträge gelten, in Kraft getretenen (§ 66 Abs 1 AVB).OGH 8 ObA 175/02x, 08.08.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052676 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 16.
- OGH 9 ObA 49/21b, 24.06.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 58/18x, 28.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 154/17p, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 35/17f, 29.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 43/16f, 27.01.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §66; AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §67; BBO 1963 §1
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