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Ist mein Dienstverhältnis bei den Bundesbahnen öffentlich-rechtlich?

betrifft Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitgeber
Nein. Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlichen Anstrichs im Grunde ein privatrechtliches. Die dafür maßgebenden Vorschriften sind keine Gesetze, sondern eine Vertragsgrundlage, die nach Privatrecht zu beurteilen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlichen Einschlages grundsätzlich ein privatrechtliches. Die für seine Gestaltung maßgebenden Vorschriften (hier insbesondere die Dienstdauervorschrift samt ergänzenden Regelungen) sind nicht Gesetze (im materiellen Sinn), sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (so schon EvBl 1975/200 mit weiteren Nachweisen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052676 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 16.

Genannte Normen

AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §66; AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §67; BBO 1963 §1

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