Zum Inhalt springen

Kann ich als zugewiesener Beamter zum Arbeitsgericht gehen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Beamte, Personalvertreter, Arbeitgeber
Nein. Rechte als Mitglied des Personalausschusses sind untrennbar mit Ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verbunden, auch wenn Sie einem Unternehmen zugewiesen sind. Für ihre Durchsetzung steht der ordentliche Rechtsweg nicht offen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.06.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Der Umstand, dass der als Beamter der beklagten Post AG „zugewiesene“ Kläger ihm nach dem PBVG zustehende Rechte als Mitglied des Personalausschusses durchzusetzen versucht, ändert nichts daran, dass diese Rechte untrennbar mit seinem öffentlich‑rechtlichen Dienstverhältnis verbunden sind und daher der ordentliche Rechtsweg für deren Durchsetzung unzulässig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Wahlrecht nach Ausgliederung aus der Landesverwaltung

Wird ein Bereich aus der Landesverwaltung ausgegliedert und entsteht dadurch ein Betrieb, verliert das Land die Zuständigkeit für die Interessenvertretung in diesem Bereich. Sind Beamte oder Vertragsbedienstete des Landes dauerhaft einem solchen Betrieb zugeteilt, sind sie Arbeitnehmer dieses Betriebs. Sie dürfen daher uneingeschränkt wählen und gewählt werden.

günstig für Arbeitnehmer Schiedsvereinbarung und Kündigungsanfechtung

Ja. Streitigkeiten aus der Betriebsverfassung, zu denen die Anfechtung einer Kündigung gehört, dürfen nicht einem Schiedsgericht übertragen werden. Stützen Sie Ihre Klage darauf, dass ein unbefristetes Dienstverhältnis gekündigt wurde, ist das Arbeits- und Sozialgericht zuständig, auch wenn Sie eine Schiedsvereinbarung unterschrieben haben.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Dienstbehörde für zugewiesene Postbeamte
Arbeitsrecht · Zuständigkeit bei Beamtendienstverhältnissen
Verfahrensrecht · Rechtsweg für Ansprüche von Beamten
Arbeitsrecht · Personalvertretung bei ausgegliederten Betrieben