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Wer entscheidet über meinen Arbeitsplatz, wenn ich zugewiesen bin?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gemeindebedienstete, Betriebsrat
Werden Sie als Bediensteter einem anderen Betrieb zugewiesen, wandert die Dienstaufsicht auf diesen Betrieb. Er entscheidet dann darüber, an welchem Arbeitsplatz Sie eingesetzt werden. Ihr bisheriger Dienstgeber hat darüber nicht mehr zu bestimmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Eine Zuweisung im Sinne des § 2 Abs 1 OÖGZG bewirkt eine Verlagerung der Ausübung der Diensthoheit auf den Beschäftigten. In Ausübung der Diensthoheit ist es Sache des Beschäftigers, über den Arbeitsplatz des Bediensteten zu entscheiden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Versetzung von Vertragsbediensteten

Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.

günstig für Arbeitnehmer Fürsorgepflicht gegenüber behinderten Beschäftigten

Ist ein Beschäftigter behindert, trifft den Dienstgeber über den allgemeinen Schutz hinaus eine besondere Fürsorge. Er muss Ihnen einen Arbeitsplatz zuweisen, an dem Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll einsetzen und weiterentwickeln können.

Verwandte Fragen

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