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Werde ich nach meiner tatsächlichen Tätigkeit oder nach dem Posten bezahlt?

betrifft Arbeitnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber
Für Beamte der Bundesbahnen war allein der verliehene Dienstposten maßgebend, nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Für Angestellte und Vertragsbedienstete gilt dagegen, dass sich die Einstufung nach der wirklich geleisteten Arbeit richtet. Nach den späteren Vertragsbedingungen der Bundesbahnen ist auch dort die Tätigkeit entscheidend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Auf die Beamten der ÖBB ist der Grundsatz, dass sich die Einstufung der Angestellten und Vertragsbediensteten nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und nicht nach dem Dienstvertrag richtet, nicht anwendbar; hier ist allein der dem Beamten verliehene Dienstposten maßgebend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Genannte Normen

BBO §1; BBO §6; BBO §7

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