Muss ich Prozesskosten mittragen, obwohl die Gemeinschaft mich klagt?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft
Ja. Die Eigentümergemeinschaft darf beschließen, gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer zu klagen, auch wenn ihm das wirtschaftlich schadet. Der beklagte Wohnungseigentümer trägt dann auch anteilig die Kosten dieser Klagsführung mit.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
§ 24 Abs 3 WEG 2002 deckt den Umstand, dass zum „wirtschaftlichen Nachteil" eines Wohnungseigentümers eine Klagsführung gegen ihn beschlossen werden kann, und damit auch, dass der beklagte Wohnungseigentümer anteilig mit den Kosten der Klagsführung belastet wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 182/19d, 16.01.2020
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- WEG 2002 § 32 · Aufteilung der Aufwendungen
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