Zahle ich meinen Prozesserfolg gegen die Gemeinschaft teilweise selbst?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Verwalter
Gewinnen Sie als Wohnungseigentümer einen Prozess gegen die Eigentümergemeinschaft, muss diese Ihnen die Kosten ersetzen. Diese Kosten sind aber Aufwendungen der Liegenschaft und werden auf alle Miteigentümer aufgeteilt. Auf Ihren Anteil entfällt daher ein Teil dieser Kosten, den Sie selbst tragen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Der in einem von ihm gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Vorverfahren obsiegende Wohnungseigentümer hat die aus diesem Verfahren entstandenen Prozesskosten, zu deren Ersatz die Wohnungseigentümergemeinschaft ihm gegenüber verpflichtet wurde, mangels anderer gesetzlicher Möglichkeit im Umfang des auf seinen Anteil entfallenden Teils gemäß § 19 Abs 1 WEG zu tragen. Die Regelung des § 19 WEG sieht hinsichtlich einzelner Aufwendungen keine andere Aufteilungsmöglichkeit vor, insbesondere nicht jene, der Bildung einer Innengesellschaft innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, die in einem solchen Fall die Verfahrenskosten allein zu tragen hätte.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115413 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 32/22z, 31.01.2023, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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