Zum Inhalt springen

Genügt eine Bankgarantie, um das Vorkaufsrecht auszuüben?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Verkäufer, Käufer
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Bankgarantie muss über den gesamten Betrag lauten, den der andere Käufer zu zahlen hätte, und sie muss ohne Prüfung des Rechtsgrunds und ohne jede Einwendung abrufbar sein. Dann gilt sie als tatsächliches Zahlungsangebot und damit als wirkliche Einlösung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Eine im Auftrag des Vorkaufsberechtigten zu Gunsten des aus dem Vorkaufsrecht Verpflichteten erstellte Bankgarantie über jenen Betrag, den der Drittkäufer Letzterem als Verkäufer vertragsgemäß insgesamt zu entrichten hat, und die ohne eine vorangehende Prüfung des Rechtsgrunds und unter Verzicht auf jedwede Einrede abrufbar ist, bildet ein reales Zahlungsanbot als Voraussetzung einer wirklichen Einlösung iSd § 1075 ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Ausübung des Vorkaufsrechts
Eigentum und Grundbuch · Wirkliche Einlösung beim Vorkaufsrecht
Vertragsrecht · Auslegung des Einlösungsangebots beim Vorkauf
Vertragsrecht · Vorkaufsrecht bei bedingtem Verkauf
Vertragsrecht · Anbot zur Einlösung beim Vorkaufsrecht