Genügt eine Bankgarantie, um das Vorkaufsrecht auszuüben?
günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Verkäufer, Käufer
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Bankgarantie muss über den gesamten Betrag lauten, den der andere Käufer zu zahlen hätte, und sie muss ohne Prüfung des Rechtsgrunds und ohne jede Einwendung abrufbar sein. Dann gilt sie als tatsächliches Zahlungsangebot und damit als wirkliche Einlösung.
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Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Eine im Auftrag des Vorkaufsberechtigten zu Gunsten des aus dem Vorkaufsrecht Verpflichteten erstellte Bankgarantie über jenen Betrag, den der Drittkäufer Letzterem als Verkäufer vertragsgemäß insgesamt zu entrichten hat, und die ohne eine vorangehende Prüfung des Rechtsgrunds und unter Verzicht auf jedwede Einrede abrufbar ist, bildet ein reales Zahlungsanbot als Voraussetzung einer wirklichen Einlösung iSd § 1075 ABGB.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 52/21i, 27.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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