Was muss ich zahlen, wenn ich mein Vorkaufsrecht ausübe?
betrifft Vorkaufsberechtigter, Verkäufer, Käufer
Entscheidend ist das konkrete Angebot, das Ihnen zur Einlösung gemacht wurde. Dieses Angebot wird so ausgelegt, wie es ein redlicher und verständiger Mensch bei objektiver Betrachtung der Lage verstehen würde.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Entscheidend für die zu entrichtende Leistung des Vorkaufsberechtigten ist das konkrete Einlösungsangebot, dessen Auslegung sich danach richtet, wie es bei objektiver Beurteilung der Sachlage von einem redlichen und verständigen Menschen zu verstehen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 14/24k, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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