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Gilt die berufliche Sorgfalt auch beim Schutz von Mitbewerbern?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber
Damit es keine Wertungswidersprüche gibt, gilt das Erfordernis der beruflich gebotenen Sorgfalt auch dort, wo das Gesetz die Mitbewerber schützt. Es ist also nicht auf jene Fälle beschränkt, in denen es ausdrücklich im Wortlaut steht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist das nur im Wortlaut von § 1 Abs 1 Z 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 enthaltene Sorgfaltserfordernis (Beachtung der beruflich gebotenen Sorgfalt) auch dem Unterlauterkeitsbegriff dem mitbewerberschützenden Lauterkeitsrecht der Z 1 zugrunde zu legen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

UWG §1 Abs1 Z1 C1; UWG §1 Abs1 Z2 C8

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