Kann ein bereits vollständig erfüllter Vertrag übernommen werden?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Ein Vertrag, den beide Seiten bereits vollständig erfüllt haben, kann nicht mehr von jemand anderem übernommen werden. Es gibt nichts mehr, das übergehen könnte.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Bereits abgewickelte Verträge, also Verträge die beiderseits erfüllt wurden, können naturgemäß nicht Gegenstand einer Vertragsübernahme sein.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 192/24g, 25.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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