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Gelten für mein Rechtsmittel dieselben Regeln wie im Zivilprozess?

betrifft Antragsteller, Parteien im Außerstreitverfahren
Die Vorschrift über das Rechtsmittel im Außerstreitverfahren ist den Vorschriften der Zivilprozessordnung über Revision und Berufung nachgebildet. Deshalb können die Entscheidungen, die dazu ergangen sind, auch hier herangezogen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

§ 65 AußStrG ist § 506 ZPO und zu einem großen Teil auch § 467 ZPO nachgebildet, weshalb auf die dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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