Kann ich Verfahrenshilfe ein zweites Mal beantragen?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Verfahrensbeteiligte
Wurde Ihr Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen, können Sie ihn nicht einfach wiederholen, um denselben Sachverhalt neu beurteilen zu lassen. Ein neuerlicher Antrag ist nur zulässig, wenn Sie darlegen, dass sich Wesentliches geändert hat, etwa Ihre finanziellen Verhältnisse oder die noch zu erwartenden Verfahrenskosten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ein Verfahrenshilfeantrag, der nach Abweisung eines früheren derartigen Antrags gestellt wird, ist dann nicht zulässig, wenn der Antragsteller lediglich eine von der Vorentscheidung abweichende Neubeurteilung eines unveränderten Sachverhalts anstrebt. Ein neuerlicher Verfahrenshilfeantrag ist nur zulässig, wenn zumindest die maßgebliche Veränderung entscheidender Umstände dargelegt wird, wozu insbesondere die finanziellen Verhältnisse oder die Grundlagen für eine Prognose über die noch zu erwartenden Verfahrenskosten gehören.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 95/26w, 30.07.2026, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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