Muss das Gericht jeden meiner Anträge förmlich beantworten?
betrifft Prozessparteien, Antragsteller, Kläger, Beklagte
Stellen Sie immer wieder unzulässige Anträge auf Verfahrenshilfe, muss das Gericht darüber nicht jedes Mal förmlich entscheiden. Dasselbe gilt für wiederholte unzulässige Anträge, mit denen ein Richter abgelehnt wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 15.10.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Wiederholte unzulässige Verfahrenshilfeanträge einer Partei müssen - ebenso wie derartige Ablehnungsanträge - nicht zum Gegenstand einer formellen gerichtlichen Entscheidung gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: wiederholte substanzlose Anträge nach rechtskräftig entschiedenen Verfahrenshilfesachen, wonach die beabsichtigte Amtshaftungsklage offenbar aussichtslos, zumindest aber mutwillig ist. Zurückstellung des Akts an vorlegendes Gericht wegen gebotenen Vorgehens nach § 86a ZPO.OGH 1 Nc 24/23d, 29.03.2023
- In diesen Fällen wird es als zweckmäßig angesehen, das Absehen von einer förmlichen Entscheidung in einem Aktenvermerk festzuhalten.OGH 1 Fsc 3/19k, 11.11.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Nc 42/25d, 15.10.2025
Im Gesetz
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