Zum Inhalt springen

Kann ich gegen die Ablehnung der Verfahrenshilfe weiter vorgehen?

betrifft Antragsteller, Parteien, Verfahrenshilfewerber
Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, über die Verfahrenskosten und über Sachverständigengebühren sind endgültig. Sie können sie nicht weiter bekämpfen. Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Auch im Verfahren außer Streitsachen sind Entscheidungen der zweiten Instanz in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe ebenso wie solche in Angelegenheiten der Verfahrenskosten und der Sachverständigengebühren als unanfechtbar anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 24.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Verfahrenshilfeentscheidung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel bei der Verfahrenshilfe
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Verfahrenshilfe
Verfahrensrecht · Kostenentscheidung zweiter Instanz
Verfahrensrecht · Kostenentscheidung ist unanfechtbar