Muss der Urteilstext die Erklärung wörtlich enthalten?
günstig für Verpflichteter betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger, Verpflichtete
Ja. Soll ein Urteil die Abgabe einer Erklärung ersetzen, muss die Erklärung im Titel wörtlich angeführt sein. Fehlt der genaue Wortlaut, kann das Urteil die Erklärung nicht ersetzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
§ 367 EO setzt voraus, dass die Erklärung im Exekutionstitel wörtlich angeführt ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123582 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 46/16z, 25.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 367 · Abgabe einer Willenserklärung
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