Reicht mein Urteil, um im Grundbuch eingetragen zu werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einverleibung der Löschung eines Pfandrechts bedarf entweder einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung der Pfandgläubigerin oder einer diese Zustimmung ersetzenden, gegen die Pfandgläubigerin ergangenen gerichtlichen Entscheidung.OGH 5 Ob 58/17s, 23.05.2017
- Die urteilsmäßige Verpflichtung zur Unterfertigung eines im Spruch ausformulierten Vertrags führt mit der Rechtskraft des Urteils zum Abschluss des Vertrags, sodass es einer weiteren Erklärung des Klägers nicht bedarf.OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011645 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 8.
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 99/25x, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 47/20z, 25.08.2020, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 214/18a, 27.11.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 58/17s, 23.05.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 354 · Erwirkung unvertretbarer Handlungen
- EO § 367 · Abgabe einer Willenserklärung
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 33
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Urteil, das die Aufhebung des Miteigentums durch gerichtliche Versteigerung ausspricht, kann jede der beiden Seiten durchsetzen. Wer die Exekution führt, entscheidet allein, wer den Antrag zuerst einbringt. Ist die Exekution schon bewilligt, ist ein weiterer Antrag unzulässig.
Für eine einstweilige Verfügung genügt es, den Anspruch glaubhaft zu machen; für ein Urteil muss er bewiesen werden. Eine einstweilige Verfügung hat deshalb nicht dieselbe Richtigkeitsvermutung wie ein Urteil und bindet den späteren Prozess nicht.