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Muss ich zum Exekutionsgericht oder direkt zum Grundbuch?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Käufer, Liegenschaftseigentümer
Sie haben die Wahl. Mit einem rechtskräftigen Urteil können Sie die Eintragung entweder unmittelbar beim Grundbuchsgericht beantragen oder sie über das Exekutionsgericht erzwingen lassen. In beiden Fällen muss aus dem Urteil nicht hervorgehen, worauf Ihr Anspruch beruht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Auf Grund rechtskräftiger Urteile kann Exekution gemäß § 350 EO geführt werden und können Einverleibungen gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG 1955 stattfinden, ohne dass der Rechtsgrund der Leistung aus ihnen ersichtlich ist (Bartsch GBG 7.Aufl S 124, 125).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Vollzug eines Teilungsurteils durch beide Seiten

Ja. Ein Urteil, das die Aufhebung des Miteigentums durch gerichtliche Versteigerung ausspricht, kann jede der beiden Seiten durchsetzen. Wer die Exekution führt, entscheidet allein, wer den Antrag zuerst einbringt. Ist die Exekution schon bewilligt, ist ein weiterer Antrag unzulässig.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Ihr Klagebegehren muss so bestimmt sein, dass daraus später eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft das Gericht von sich aus, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren.

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