Gilt eine im Urteil verlangte Erklärung als abgegeben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Titelmäßige Verpflichtung, in die Übertragung einer Internet‑Domain einzuwilligen.OGH 3 Ob 210/10v, 19.01.2011
- § 367 EO ist auch bei formgebundenen Willenserklärungen anwendbar.OGH 3 Ob 71/08z, 08.05.2008
- Hier: Urteil verpflichtet zur Unterfertigung eines Notariatsakts (Nachtrag zum Schenkungsvertrag auf den Todesfall) - Anwendung des § 367 EO bejaht.OGH 3 Ob 51/07g, 28.06.2007
- Die im Titel angeführte Form der geschuldeten Erklärung (mündlich oder schriftlich, gerichtlich oder vor einem Notar) ist für die Exekution nach § 367 EO in der Regel belanglos.OGH 3 Ob 51/07g, 28.06.2007
- Der nunmehr herrschenden Lehre ist jedenfalls insoweit zu folgen, als ein im Titel angeführtes Formerfordernis - auch wenn es um einen Notariatsakt geht - idR die Anwendung des § 367 EO nicht hindert; dies jedenfalls dann nicht, wenn die zu errichtende Urkunde nicht aus besonderen Gründen von Gesetzes wegen erforderlich ist.OGH 3 Ob 185/05k, 21.12.2005
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Eine Exekution ist weder erforderlich noch zulässig.OGH 3 Ob 185/05k, 21.12.2005
- Gilt auch für die Unterfertigung einer Urkunde.OGH 5 Ob 47/81, 22.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 5 Ob 39/25h, 20.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 367 · Abgabe einer Willenserklärung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.
Ein Urteil, das Ihren Einwendungen gegen den Anspruch stattgibt, betrifft den Anspruch selbst und wirkt daher über das laufende Vollstreckungsverfahren hinaus. Es ändert das im Titel festgehaltene Recht. Die Einstellung der laufenden Vollstreckung ist nur eine Folge davon.