Darf das Gericht auf Feststellungen aus einem anderen Verfahren zurückgreifen?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien, Miteigentümer
Gebunden ist es daran nicht. Es darf aber Erkenntnisse verwerten, die es aus früheren Verfahren gewonnen hat. Solche gerichtsbekannten Tatsachen müssen weder eigens behauptet noch neuerlich bewiesen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Die Sachverhaltsfeststellungen früherer Entscheidungen aus anderen Verfahren äußern grundsätzlich keine Bindungswirkung auf spätere Verfahren. Dies schließt aber naturgemäß nicht aus, dass das Gericht aufgrund eigener Sachkenntnis aus früheren Verfahren gewonnene Erkenntnisse auch in späteren Verfahren verwertet. In diesem Sinne sieht § 269 ZPO auch im streitigen Zivilverfahren die Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen vor, ohne dass es besonderer Parteibehauptungen oder eines eigenen Beweisverfahrens bedürfte.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitiges Verfahren nach § 838a ABGB.OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021
- Damit kann aufgrund des Ergebnisses einer Mehrzahl gleichartiger Entscheidungen eine ursprünglich beweisbedürftige Tatsache tatsächlich gerichtsbekannt im Sinn des § 269 ZPO werden, sodass sie in der Folge keiner neuerlichen Beweisaufnahme bedarf (so bereits 6 Ob 229/15t).OGH 10 Ob 57/16d, 25.04.2017
- Gleiches gilt nach § 33 Abs 1 AußStrG für das Außerstreitverfahren.OGH 16 Ok 6/08, 16.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 149/24h, 14.11.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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