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Darf das Berufungsgericht die Beweise anders werten, ohne sie neu aufzunehmen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat das Berufungsgericht Zweifel an der Beweiswürdigung des ersten Gerichts, muss es die Beweise selbst wiederholen oder ergänzen. Es darf das Urteil nicht aufheben und dem ersten Gericht seine eigene Bewertung der Beweise vorschreiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Einer Aufhebung des Ersturteiles unter Bindung an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes steht die Bestimmung des § 272 ZPO entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Im Gesetz

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