Muss mich mein Anwalt belehren, obwohl ich mich auskenne?
günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
Zu den wichtigsten Aufgaben Ihres Anwalts gehört es, Sie zu belehren. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie sich schon anderswo beraten ließen oder selbst Rechtskenntnisse haben. Sie entfällt erst, wenn Ihr Anwalt mit gutem Grund annehmen darf, dass Sie die Rechtslage vollständig erfasst haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (63 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsanwaltes, der eine Vertretung übernimmt, gehört die Belehrung des meist rechtsunkundigen Mandanten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts gehört daher auch, seinem Mandanten die Möglichkeiten der tätigen Reue und der Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung aufzuzeigen.OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024
- Wenn zusätzlich zu prima facie gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßenden Zahlungsaufträgen ein Interessenkonflikt zwischen dem geschäftsführenden Alleingesellschafter und der von ihm vertretenen Gesellschaft nahe liegt, darf sich der Rechtsanwalt nicht mit gänzlich unkonkreten oder unplausiblen Erklärungen begnügen.OGH 6 Ob 26/21y, 14.09.2021
- Hier: Steuerberater.OGH 6 Ob 53/21v, 06.08.2021
- Es kann aber von einem Anwalt nicht verlangt werden, dass er sämtliche nur denkbar möglichen, ihm gar nicht bekannten Fehlvorstellungen seines Klienten – soweit sie nicht offensichtlich auf der Hand liegen – von sich aus ausräumt, wiewohl etwa der Mandant, nicht nachfragt.OGH 1 Ob 236/18i, 23.01.2019
- Eine völlig ungeeignete Maßnahme verliert ihren Charakter als Sorgfaltsverstoß nicht dadurch, dass der Mandant dieser Vorgangsweise zustimmt.OGH 6 Ob 234/17f, 28.02.2018
- Der Hinweis auf Schulden des Erblassers ersetzt nicht die notwendige Aufklärung über die Wirkungen von bedingter oder unbedingter Erbantrittserklärung.OGH 5 Ob 40/15s, 24.02.2015
- Hier: Notar als Erbenvertreter.OGH 5 Ob 40/15s, 24.02.2015
- Hier: unbedingter UnterhaltsvergleichOGH 7 Ob 61/12i, 30.05.2012
- Hier: Nicht auftragskonforme Sicherstellung einer Forderung.OGH 4 Ob 145/11v, 28.02.2012
- Als vordringliche Pflicht des Rechtsanwalts ist die Pflicht zur Interessenswahrung und zur Rechtsberatung anzusehen, wozu - auch bei der Übernahme von Treuhandfunktionen - insbesondere Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Verhütungspflichten zählen. Gerade diese - hier verletzte - Belehrungspflicht besteht, wenn der Rechtsanwalt eine Treuhänderfunktion übernimmt, nicht nur gegenüber seiner Mandantin, sondern auch gegenüber den Treugebern (hier: Professionisten), die ihm im Sinn des § 11 RAO die Ausführung des Treuhandgeschäfts anvertrauten. Denn als Treuhänder und damit Beauftragter beider Parteien mit mitunter gegensätzlichen Interessen hat der Rechtsanwalt mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass keinem der Beteiligten allein aus dem Treuhandvertrag Nachteile erwachsen.OGH 13 Bkd 5/08, 13.10.2008
- Es gehört zu den allgemein zu erwartenden Sorgfaltspflichten des Anwaltes, seinen Mandanten vor der erkennbaren Gefahr der Verjährung seines Anspruchs zu schützen. Bei Verdacht, dass Umstände vorliegen könnten, die entgegen der bisherigen Annahmen für eine Gefahr der Verjährung sprechen könnten, hat der Rechtsanwalt bei seinem Klienten Erkundigungen einzuziehen, für eine Abklärung des Sachverhaltes zu sorgen, ihn zu belehren und erforderliche Maßnahmen vorsichtshalber rechtzeitig zu treffen, um die Verjährung eines Anspruches zu verhindern.OGH 7 Ob 198/07d, 16.11.2007
- Ein Anwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Information durch seinen Mandanten in tatsächlicher Hinsicht richtig ist. Den Anwalt trifft keine Verpflichtung, eigene Ermittlungen und Prüfungen darüber anzustellen, ob die Information des Mandanten der Wahrheit entspricht.OGH 6 Ob 56/05m, 06.10.2005
- Eine unrichtige (unterbliebene) Beratung (Aufklärung) des Rechtsanwalts berechtigt idR nur zum Ersatz des verursachten Vertrauensschadens. Es ist nur die Vermögensdifferenz zu ersetzen, die bei pflichtgemäßer Beratung nicht eingetreten wäre.OGH 5 Ob 38/05g, 15.03.2005
- Allein aus der Tatsache, dass es zu einem bedingten Vergleichsabschluss kam, ist noch nicht zu folgern, dass der Klägerin etwaige negative Prozessaussichten erkennbar waren.OGH 8 Ob 110/03i, 25.11.2003
- Ein Rechtsanwalt, der seinen Klienten nicht darüber belehrt, dass die Erhebung eines Mitverschuldenseinwands ratsam und (zumindest zur teilweisen Abwehr einer Klageforderung) zweckmäßig sei, kann schadenersatzpflichtig werden.OGH 7 Ob 316/01y, 11.02.2002
- Ein Rechtsanwalt hat seinen Klienten in rechtlichen Belangen in vollständiger Weise zu belehren und für dessen rechtliche Absicherung Sorge zu tragen.OGH 7 Ob 316/01y, 11.02.2002
- Für Fehler bei der Betreuung ihrer Klienten haben Rechtsanwälte und Steuerberater mit dem Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB einzustehen. Der Rechtsanwalt schuldet eine fachgerechte Geschäftsbesorgung. Die Haftungsgrundlage wird in den Bestimmungen der RAO (vergleiche § 9 RAO) und subsidiär in den Bestimmungen des ABGB über den Bevollmächtigungsvertrag erblickt.OGH 6 Ob 304/99w, 20.01.2000
- Diese entfällt erst dann, wenn der Rechtsanwalt mit Grund, insbesondere im Hinblick auf die Vorbildung der Partei, annehmen kann, dass sie die Rechtslage vollständig erfasst hat, wobei ein juristischer Laie eingehender zu belehren ist als ein Fachkundiger.OGH 2 Ob 224/97y, 27.05.1999
- Diese Pflicht besteht grundsätzlich auch gegenüber solchen Mandanten, die vorgeben oder auch belegen, dass sie bereits von anderer berufener Seite (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater etc) Rechtsberatung eingeholt haben oder selbst über hinreichende Rechtskenntnisse und Rechtserfahrung verfügen, wenn sich aus dem darüber geführten Gespräch oder den dazu vorgewiesenen Belegen (etwa Vertragsentwürfen, Gutachten, Wohlmeinungen etc) die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des für die professionelle Erledigung des konkreten Geschäftsfalles erforderlichen Wissensstandes des Auftraggebers herausstellt.OGH 8 Ob 664/92, 10.12.1992
- Mit dem bloßen Hinweis darauf, es sei zu befürchten, dass der Anspruch verjährt sein, dass die Erfolgsaussicht der Berufung nicht sonderlich günstig sei oder die der Revision als gering erachtet werden, genügt ein Rechtsanwalt seiner umfassenden Belehrungspflicht gegenüber seinem rechtsunkundigen Mandanten im Fall eindeutiger Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit des Anspruchs wegen Verjährung nicht.OGH 1 Ob 596/91, 18.09.1991
- Hier: Notar als Vertragserrichter.OGH 4 Ob 512/90, 08.05.1990
- Hier: Hinweis auf ungültige Vollmacht auf seiten des Geschenkgebers und Ablauf der Frist nach § 31 Abs 6 GBG.OGH 4 Ob 607/89, 27.02.1990
- Der Rechtsanwalt muss auch bestrebt sein, den Mandanten zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes zu befragen, weil keineswegs erwartet werden darf, dass der juristische Laie die relevanten Umstände von sich aus mitteilt.OGH 2 Ob 44/89, 25.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 63.
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 231/23h, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 6/24d, 12.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 80/23g, 17.11.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 231/21p, 31.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 136/18k, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 176/16t, 01.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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