Worüber muss mich mein Anwalt aufklären?
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Ihr Rechtsanwalt muss Sie nur so weit aufklären, als für ihn erkennbar ist, dass Ihnen ohne diese Aufklärung ein Schaden entstehen kann. Weiter reicht seine Belehrungspflicht nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Belehrungspflicht eines Rechtsanwaltes reicht nur so weit, als für ihn aus der Unterlassung derselben der Eintritt eines Schadens für seinen Mandanten voraussehbar ist (SZ 34/153).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einen Wirtschaftstreuhänder als Bilanzersteller können gleich anderen Sachverständigen objektive Sorgfaltspflichten auch gegenüber einem Dritten treffen, wenn er damit rechnen musste, dass die Bilanz die Grundlage für die Disposition (hier: die Kreditgewährung) des Dritten bilden werde.OGH 9 Ob 346/00y, 10.01.2001
- Hier: Auskunftpflicht und Fürsorgepflicht des Steuerberaters.OGH 1 Ob 637/94, 23.11.1994
- Der Rechtsanwalt hat also seinem Klienten jene Umstände darzulegen, die die Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses beurteilen lassen.OGH 7 Ob 568/89, 27.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 62/24i, 03.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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