Brauche ich einen Behördenspruch, bevor ich Vergabeschaden einklagen kann?
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Nein. Wenn die Ausschreibung rechtmäßig widerrufen wurde und Sie deswegen Schadenersatz fordern, muss die Vergabekontrollbehörde nicht zuvor festgestellt haben, dass die Ausschreibung gesetzwidrig war. Sie können Ihren Anspruch also direkt bei Gericht geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Für die Geltendmachung von Schadenersatz infolge rechtmäßigen Widerrufs der Ausschreibung muss keine Feststellung der Vergabegesetzwidrigkeit der Ausschreibung durch die Vergabekontrollbehörde vorliegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: BVergG 2018.OGH 10 Ob 13/23v, 25.04.2023
- Ebenso bei Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen während des Nachprüfungsverfahrens, die durch qualifizierten Verstoß verursacht wurde.OGH 10 Ob 13/23v, 25.04.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123776 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 13/23v, 25.04.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
BVergG 2006 §341 Abs2; BVergG 2006 §341 Abs3
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