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Bekomme ich Schadenersatz, wenn die Vergabe unfair abgelaufen ist?

günstig für Bieter betrifft Bieter, Unternehmer, Bewerber, öffentliche Auftraggeber
Ja, das ist möglich. Bindet sich die öffentliche Hand an veröffentlichte oder allgemein zugängliche Vergaberegeln, dürfen Sie als Bewerber darauf vertrauen, dass sie diese ohne Ausnahmen einhält. Verletzt sie diese Regeln schuldhaft und werden Sie deshalb übergangen, können Sie Ersatz Ihres Vertrauensschadens verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.01.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Selbstbindende Normen im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung stellen einen Katalog von Verhaltenspflichten für die öffentliche Hand auf, von denen im Falle öffentlicher Bekanntgabe oder allgemeiner Zugänglichkeit jedermann weiß, dass die Verwaltungsorgane diese Verpflichtungen einzuhalten haben. Der Bewerber beziehungsweise Bieter darf darauf vertrauen, dass sich das Vergabeorgan an diesen Verhaltenskatalog hält und keine Ausnahmen davon macht. Eine schuldhafte Verletzung von Selbstbindungsnormen kann einem dadurch übergangenen Bieter einen Schadenersatzanspruch auf das Vertrauensinteresse verschaffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

ÖNorm A 2050 allg

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