Zum Inhalt springen

Muss ich den Rücktritt ausdrücklich erklären, wenn ich Schadenersatz fordere?

günstig für Geschädigter betrifft Käufer, Verkäufer, Besteller, Geschädigte
Nein. Wer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt, erklärt damit bereits den Rücktritt vom Vertrag. Sie müssen sich dabei auch nicht ausdrücklich auf die Bestimmungen über den Schadenersatz berufen, damit der Rücktritt wirksam ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Das Begehren, Schadenersatz zu verlangen, schließt die Erklärung des Rücktrittes in sich (HS 5319). Eine ausdrückliche Berufung auf die Vorschriften des ABGB über den Schadenersatz ist zur Wirksamkeit der Rücktrittserklärung nicht erforderlich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018282 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Wer Schadenersatz verlangen kann

Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.

günstig für Schädiger Beweis des Ursachenzusammenhangs

Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Stillschweigender Rücktritt vom Vertrag
Vertragsrecht · Schadenersatz nach Rücktritt vom Vertrag
Vertragsrecht · Rücktritt durch Klage
Vertragsrecht · Wirksamkeit des Vertragsrücktritts
Vertragsrecht · Form des Rücktritts im Fernabsatz