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Bekomme ich meine Kosten aus dem Vergabe-Nachprüfungsverfahren als Schaden ersetzt?

günstig für Bieter betrifft Bieter, Unternehmer, öffentliche Auftraggeber
Ja. Wenn Sie sich als Bieter gegen eine rechtswidrige Ausschreibung gewehrt haben, können Sie die Kosten Ihrer Vertretung als Schaden fordern. Das gilt auch dann, wenn Ihnen das Ergebnis später in einem Gerichtsverfahren nützt, solange die Maßnahme erkennbar einen anderen Zweck verfolgt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Der Geltendmachung von Vertretungskosten im Vergabeverfahren als materiell-rechtliche Schadenersatzforderung steht nicht entgegen, dass das Ergebnis der Kosten verursachenden Maßnahmen gegebenenfalls auch eine spätere Prozessführung fördern könnte, wenn evident ist, dass die Maßnahmen in erster Linie einen anderen Zweck verfolgten als die Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens; dazu gehören etwa auch Kosten im Zusammenhang mit einem auf Nichtigerklärung einer vergaberechtswidrigen Ausschreibung gerichteten Verfahren. Es werden demnach nicht vorprozessuale Kosten geltend gemacht, für die der Klagsweg nicht offen stünde. Hier: Steiermärkisches VergabeG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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