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Bin ich in diesem Verfahren überhaupt Partei?

betrifft Angehörige, Betroffene, Antragsteller, Parteien
Nicht jedes rechtliche Interesse macht Sie zur Partei eines Verfahrens. Entscheidend ist, welchen Zweck das jeweilige Verfahren verfolgt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Für eine Parteistellung reicht nicht jede Rechtsstellung oder jegliches rechtliches Interesse aus, sondern es ist auf den jeweiligen Verfahrenszweck Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC1; AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE2

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