Muss ich begründen, warum ich dem Prozess beitrete?
betrifft Kläger, Beklagter, Dritte, Beigetretene
Will eine der Parteien Ihren Beitritt zum Verfahren zurückweisen lassen, müssen Sie selbst genau angeben und glaubhaft machen, welches rechtliche Interesse Sie am Ausgang haben. Das Gericht darf sich dabei nur auf die Umstände stützen, die Sie vorgebracht haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Nicht die widersprechende Gegenpartei, sondern der Nebenintervenient hatte infolge des Zurückweisungsantrages sein rechtliches Interesse zu konkretisieren und zu bescheinigen, und die Zulässigkeit der Nebenintervention darf nicht aus anderen als den von der Nebenintervenientin vorgebrachten Tatsachen abgeleitet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Könnte die klagende Partei den Nebenintervenienten als (von ihm behaupteter "unechter") Solidarschuldner auch unabhängig vom vorliegenden Verfahren belangen, reicht dieses bloß wirtschaftliche Interesse am Obsiegen der klagenden Partei für einen Streitbeitritt nicht aus. Aus einer "ausschließlichen" (also nicht solidarischen) Haftung des Nebenintervenienten würde sich gar kein Regressanspruch der beklagten Partei ergeben, weil letztere dann gar nicht haften würde.OGH 1 Ob 123/18x, 29.08.2018
- Soweit das Rekursgericht über die Erklärung der Nebenintervenientin hinausgehende Tatsachen und Rechtsüberlegungen seiner Entscheidung zugrundelegt, ist dies nicht zulässig.OGH 7 Ob 20/07b, 18.04.2007
- Das Gericht ist aber an die rechtliche Beurteilung der vorgebrachten Tatsachen nicht gebunden, sondern kann die Zulässigkeit in anderen rechtlichen Gründen finden.OGH 10 Ob 2403/96x, 22.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035678 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 24.
- OGH 1 Ob 165/25h, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/25h, 20.11.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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