Bis wann muss ich einen überhöhten Untermietzins bekämpfen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.09.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der innerhalb der Präklusionsfrist gestellte Antrag war ursprünglich gegen den nicht passiv legitimierten Erstantragsgegner gerichtet und wurde erst nach Fristablauf auf die Zweitantragsgegnerin ausgedehnt.OGH 5 Ob 73/08h, 14.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 65/23d, 18.09.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 26 · Untermietzins
- MRG § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Frist beginnt erst mit der endgültigen Vereinbarung über den Mietzins. Haben Sie vorher nur einen Vorvertrag geschlossen, setzt das die Frist noch nicht in Gang.
Für die Frist, innerhalb der Sie eine Mietzinsvereinbarung als unwirksam bekämpfen können, gelten die Regeln über die Verjährung sinngemäß. Umstände, die eine Verjährung hemmen oder unterbrechen, wirken daher auch hier.