Habe ich trotz ungültiger Befristung länger Zeit für die Mietzinsprüfung?
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134476 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 29 · Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nach dem Ende eines befristeten Mietvertrags haben Sie sechs Monate Zeit, einen überhöhten Mietzins zu bekämpfen. Wird Ihnen danach noch ein Aufschub für die Räumung gewährt, verlängert das diese Frist nicht.
Nein. Um die Frist zu hemmen, müssen Sie geltend machen, dass die Mietzinsvereinbarung selbst unwirksam ist. Beanstanden Sie nur die Vorschreibung zu einzelnen Zinsterminen, ist die Unwirksamkeit bloß eine Vorfrage und die Frist läuft weiter.