Ab wann beschreibt ein Zeichen die Ware wirklich?
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Deutet ein Zeichen eine bestimmte Beschaffenheit nur an, liegt noch keine beschreibende Angabe vor. Von einer solchen spricht man erst, wenn der ausschließlich beschreibende Charakter für die angesprochenen Kreise allgemein, zwanglos und ohne besondere Gedankenschritte erkennbar ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Bei bloßen Andeutungen einer bestimmten Beschaffenheit des zu kennzeichnenden Gegenstands liegt noch keine beschreibende Angabe vor; von einer solchen ist erst dann zu sprechen, wenn der ausschließlich beschreibende Charakter des Zeichenwortes für die angesprochenen Verkehrskreise allgemein, zwanglos und ohne besondere Gedankenoperationen erkennbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterscheidungskraft der Wortbildmarke „KALBIN GOURMET AUS ÖSTERREICH“ für diverse Fleischprodukte der Klasse 29 verneint.OGH 4 Ob 129/25m, 25.11.2025
- Hier: Die Begriffe der Wortbildmarke "GP GASTRO PROFI" sind dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen und werden hinsichtlich der konkreten Waren, die allesamt in der Gastronomie zum Einsatz kommen, als Hinweis auf deren Beschaffenheit und Bestimmung wahrgenommen, und nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen.OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024
- Hier: „Hilfswerk Österreich“ nicht beschreibend für Dienstleistungen von Erholungsheimen und Pflegediensten.OGH 4 Ob 42/22p, 30.06.2022
- Hier: Wortmarke und Wort‑Bild‑Marke „MYFLAT“.OGH 4 Ob 153/21k, 28.09.2021
- Hier: Wortbildmarken „Digitale Vignette“ und „Digitale Streckenmaut“; Unterscheidungskraft bejaht.OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Als rein beschreibend gelten Zeichen, deren Begriffsinhalt von den beteiligten Verkehrskreisen zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen erschlossen werden kann und die als beschreibender Hinweis auf die Art der Tätigkeit des betreffenden Unternehmens verstanden werden.OGH 4 Ob 69/15y, 19.05.2015
- Hier: „Expressglass“ - rein beschreibend.OGH 4 Ob 11/14t, 17.02.2014
- Hier: „happy kauf"OGH 17 Ob 33/08i, 14.10.2008
- Hier: "fun & sun".OGH 4 Ob 227/05v, 29.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0090799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 23.
- OGH 4 Ob 129/25m, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 153/21k, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 198/20a, 22.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z2; MSchG §4 Abs1 Z3; UWG §9 C1
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