Kann jemand anderer meinen Prozess übernehmen?
betrifft Kläger, Beklagte, Masseverwalter, Nebenintervenienten
Tritt ein Nebenintervenient an die Stelle der Hauptpartei, hier der Masseverwalter nach erfolgreicher Anfechtung einer Abtretung, hängt das nur von der Zustimmung des Prozessgegners ab. Weitere Zustimmungen sind dafür nicht nötig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Der Eintritt des Nebenintervenienten an Stelle der Hauptpartei ist hier (Eintritt des Masseverwalters nach rechtskräftiger Anfechtung der Zession) nur von der Zustimmung des Gegners der Hauptpartei abhängig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Eintritt des Rechtsnachfolgers in den Prozess
Verfahrensrecht · Grenzen des Unterstützers im Prozess
Verfahrensrecht · Einwendungen des Beigetretenen
Verfahrensrecht · Rechtsmittel des Nebenintervenienten
Verfahrensrecht · Beitritt zu einem fremden Prozess