Darf ich weiterkämpfen, wenn die unterstützte Partei aufgibt?
betrifft Nebenintervenienten, Parteien, Versicherer
Zieht die Partei, der Sie im Prozess beigetreten sind, ihr Rechtsmittel zurück, dürfen Sie es nur dann selbst weiterführen, wenn Ihnen im Verfahren die Stellung eines gleichrangigen Streitgenossen zukommt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1938)
Zieht die Prozesspartei die Revision zurück, dann steht dem Nebenintervenienten das Revisionsrecht nur zu, wenn ihm die Stellung nach § 20 ZPO zukommt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 7 Ob 39/26z, 27.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Rechtsmittel des Unterstützers im Prozess
Verfahrensrecht · Rechtsmittelverzicht der Hauptpartei
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Ausschluss eines Unterstützers
Gesellschaftsrecht · Gesellschafter im Anfechtungsprozess
Verfahrensrecht · Einwendungen des Beigetretenen