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Kann ich als Käufer in den laufenden Prozess eintreten?

günstig für Prozessgegner betrifft Käufer, Rechtsnachfolger, Kläger, Beklagter
Nicht gegen den Willen der Gegenseite. Wer die umstrittene Sache erwirbt, kann seinen Eintritt anstelle des Vorgängers nicht erzwingen, wenn die Gegenpartei nicht zustimmt. Sie können dem Verfahren dann nur zur Unterstützung Ihres Vorgängers beitreten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Der Rechtsnachfolger kann bei fehlender Zustimmung der Gegenpartei den Prozeßeintritt an Stelle seines Vorgängers nicht erzwingen, sondern nur dem Verfahren als Nebenintervenient beitreten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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