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Anderes · Mautordnung und gespeicherte Fahrzeugdaten

Welche Fahrzeugdaten speichert das Mautsystem bei der Anmeldung?

betrifft Autofahrer, Zulassungsbesitzer, Frächter, Unternehmer
Die Mautordnung für die Autobahnen ist eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes und wird im Internet kundgemacht. In ihrem Teil B ist festgehalten, welche Daten des Fahrzeugs und des Zulassungsbesitzers bei der Anmeldung zum Mautsystem gespeichert werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die gemäß §14 Abs1 BStMG erlassene und gemäß §16 Abs1 BStMG unter der dort angeführten Adresse im Internet verlautbarte Mautordnung, ist als Durchführungsverordnung im Sinne des Art18 Abs2 B-VG zu qualifizieren (vgl VwGH-Erkenntnis 2001/06/0173 vom 18.6.2003). Deren Teil B Punkt 5.5 gibt Aufschluss über die bei der Anmeldung zum Mautsystem gespeicherten Daten des Kraftfahrzeugs und des Zulassungsbesitzers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124049 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

BStMG §14 Abs1; BStMG §16 Abs1; Mautordnung TeilB Punkt5.5

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