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Wie schnell muss ich mich auf einen Kündigungsanlass berufen?

günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Vertriebspartner
Auch wenn das Unternehmen einen Umstand zu verantworten hat, der Ihnen begründeten Anlass zur Kündigung oder zur vorzeitigen Auflösung gibt, müssen Sie sich darauf innerhalb angemessener Zeit berufen, nachdem Sie davon erfahren haben. Die Anforderungen sind hier aber weniger streng als bei einem wichtigen Grund.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Auch bei Vorliegen eines dem Unternehmer zurechenbaren Umstands, der dem Handelsvertreter begründeten Anlass zur Kündigung beziehungsweise vorzeitigen Auflösung gibt, ist es erforderlich, dass dieser Umstand innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis geltend gemacht wird. Anders als bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind hier aber weniger strenge Anforderungen zu stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124100 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

HVertrG §24 Abs3 Z1

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