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Kann mich das Gericht zur Auskunft über mein Einkommen zwingen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Eltern, Kinder
Das Gericht darf im Außerstreitverfahren Zwangsmittel einsetzen, wenn eine durchsetzbare Pflicht besteht. Eine solche Pflicht kann sich in Unterhaltssachen aus der Auskunftspflicht ergeben. Wer die Auskunft verweigert, kann daher dazu angehalten werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

§ 79 Abs 1 AußStrG regelt verfahrensinterne Zwangsmittel, deren Anwendung eine durchsetzbare Pflicht voraussetzt. Eine solche kann sich aus § 102 AußStrG für Auskunftspflichten in Unterhaltssachen ergeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124115 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §13 Abs1; AußStrG 2005 §16 Abs2; AußStrG 2005 §79 Abs1; AußStrG 2005 §102

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Auskunft über Einkommen beim Unterhalt

Allein aus der Unterhaltspflicht ergibt sich noch keine Pflicht zur Rechnungslegung. Im streitigen Unterhaltsverfahren muss der Beklagte nicht aktiv daran mitwirken, sein Einkommen festzustellen. Gerade deshalb wird zwischen geschiedenen Ehegatten ein eigener Anspruch auf Auskunft über die für die Bemessung wichtigen Umstände anerkannt.

günstig für Unterhaltspflichtiger Klage gegen die Unterhaltsexekution

Wird gegen Sie wegen eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhalts Exekution geführt, können Sie deren Unzulässigkeit mit Klage geltend machen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich darauf stützen, dass der Unterhaltsanspruch erloschen ist. Sie müssen dafür nicht zuerst eine Entscheidung im Außerstreitverfahren erwirken.

Verwandte Fragen

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