Muss mein Ex-Partner sein Einkommen offenlegen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1921, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1921)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da in streitigen Unterhaltsverfahren keine Verpflichtung des Beklagten besteht, aktiv an der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse mitzuwirken, muss unter diesem Gesichtspunkt auch zwischen geschiedenen Ehegatten ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung betreffend die für die Unterhaltsbemessung maßgebenden Umstände anerkannt werden.OGH 10 Ob 47/07w, 11.05.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Streit über Unterhalt muss der Zahlungspflichtige von sich aus nicht bei der Klärung seines Einkommens mithelfen. Deshalb können auch geschiedene Ehegatten Auskunft und Abrechnung über die für den Unterhalt maßgeblichen Umstände verlangen. Dafür muss der Unterhalt dem Grunde nach zustehen, die Bezifferung ohne Auskunft erheblich schwierig und die Auskunft zumutbar sein.
Wer Unterhalt zahlen muss, hat bei der Klärung seiner Einkommensverhältnisse mitzuwirken. Tut er das nicht, darf das Gericht sein Einkommen frei schätzen. Bei Anträgen auf Änderung des Unterhalts kann das Gericht dann von den bisherigen Verhältnissen ausgehen.