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An wen richten sich die Sicherheitspflichten auf der Baustelle?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Bauherren, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Die Vorschriften über die Baustellenkoordination begründen vor allem Pflichten des Bauherrn. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Errichtung und steht damit an der Spitze der Verantwortung. Die Pflichten der Arbeitgeber nach dem Arbeitnehmerschutz bleiben daneben unberührt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Durch das BauKG sollten über die nach § 1 Abs 5 BauKG unberührt bleibenden Verpflichtungen der Arbeitgeber, nach dem ASchG für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, hinaus primär Pflichten des Bauherrn begründet werden. Das BauKG richtet sich damit in erster Linie an den Bauherrn, also an denjenigen, der das wirtschaftliche Risiko aus der Errichtung des Bauwerks trägt und an der Spitze der „Haftungspyramide" steht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

BauKG §1; BauKG §2 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beweislast bei verletzter Fürsorgepflicht

Der Dienstnehmer. Wenn Sie geltend machen, dass Ihr Dienstgeber seine Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, müssen Sie das beweisen. Die Regel über den Aufwandersatz beim Auftrag lässt sich auf Dienstverträge, mit denen keine Geschäftsbesorgung verbunden ist, nicht sinngemäß anwenden.

günstig für Arbeitgeber Wer gilt als Arbeitgeber beim Arbeitsunfall

Geschützt ist zunächst der Arbeitgeber, mit dem Sie ein Beschäftigungsverhältnis verbindet. Ebenso geschützt ist derjenige, in dessen Betrieb Sie eingegliedert sind, auch wenn Sie dort nicht angestellt sind.

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