Wer gilt bei einem Arbeitsunfall als mein Arbeitgeber?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eingliederung des verletzten Arbeitnehmers des Werkunternehmers in den Betrieb des Bestellers verneint, weil die Tätigkeit des Verletzten auch bei Befolgung der Sicherheitsanweisungen des Bestellers im Rahmen der ihn treffenden Schutzpflichten noch im Rahmen des Werkvertrags (Wartungsarbeiten) zwischen dem Werkunternehmer und dem Besteller blieb.OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025
- Hier: Dass die Berechtigung des Viertbeklagten, den auf der Baustelle tätigen Arbeitern im Zusammenhang mit den Sicherheitsbestimmungen der Betonpumpe Anweisungen zu geben, noch keine Eingliederung in den Betrieb begründet, stellt keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung dar.OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025
- Hier: Unterstützung eines Bergführers bei einer geradezu typischen Aufgabe im Rahmen der Bergführertätigkeit.OGH 2 Ob 28/20m, 29.06.2020
- Hier: Shop-in-Shop-System.OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 49/18y, 30.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In einem bestimmten Bereich ja. Die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern nimmt dem Dienstgeber nur den Schutz, soweit es um einen haftpflichtversicherungsrechtlich geprägten Bereich geht. Dort haftet er nach den allgemeinen Regeln für Verschulden und Gefährdung.
Die Arbeiter eines beauftragten Unternehmens werden nicht wie Leiharbeiter in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Seine Fürsorgepflicht gilt trotzdem für alle Personen, die die Arbeit ausführen. Wie weit sie reicht, hängt davon ab, in welchen Bereich des Auftraggebers sich diese Personen begeben müssen und wie gefährlich es dort ist.