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Gilt für eine Beugestrafe die Wertgrenze beim Rechtsmittel?

günstig für Bestrafter betrifft Zeugen, Parteien, Eltern im Kontaktrechtsverfahren
Nein. Bei einer Ordnungs- oder Beugestrafe geht es nicht bloß um Geld, sondern um die Bestrafung selbst. Solche Entscheidungen sind nicht rein vermögensrechtlich. Die Wertgrenzen für Rechtsmittel stehen einer Anfechtung daher nicht entgegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

§ 14 Abs 2 AußStrG (Beschwerdegegenstand unter 500,-- S) kommt bei Geldstrafen unter 500,-- S nicht in Frage, da Beschwerdegegenstand die Strafe als solche ist, welche nicht eine bloße Geldleistung ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 33.

Im Gesetz

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